In diesem Beitrag wollen wir uns eine weitere Frage zum Stellvertretungsrecht ansehen. Es geht um den Irrtum bei der Vollmachtserteilung und die damit einhergehende Frage nach der Möglichkeit der Anfechtung der Vollmacht.
In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen welche Anforderungen an das Handeln im fremden Namen gestellt werden und welche Ausnahmen in diesem Zusammenhang in Betracht kommen.
Bevor man die Regeln der §§ 164ff. in der Klausur zur Anwendung bringt muss geprüft werden, ob diese überhaupt anwendbar sind. Hier ist unter anderem zur Botenschaft abzugrenzen. In diesem Beitrag wollen wir uns ansehen nach welchen Kriterien die Abgrenzung erfolgt, aus welcher Perspektive diese vorzunehmen ist und insbesondere wann die Abgrenzung von besonderer Relevanz ist.
Schließt ein Partner im Rahmen einer nichtehelichen Gemeinschaft einen Vertrag so stellt sich bei fehlen der VSS der §§ 164ff. die Frage, ob ggf. § 1357 BGB weiterhelfen kann.
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